Inkontinenzprodukte können bei entsprechender Ausprägung über die Krankenkasse versorgt werden. Wichtig ist die passende Produktform und Saugstärke – und ein unkomplizierter, diskreter Nachschub.
Dieser Ratgeber erklärt, wann die Kasse zahlt und wie die Versorgung abläuft.
Wann zahlt die Krankenkasse?
Aufsaugende Inkontinenzhilfen sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Bei mittlerer bis schwerer Ausprägung und ärztlicher Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Versorgung. In der Regel fällt die gesetzliche Zuzahlung an, sofern keine Befreiung vorliegt.
- Hilfsmittel nach § 33 SGB V – auf ärztliche Verordnung
- Versorgung meist als regelmäßige monatliche Lieferung
- Gesetzliche Zuzahlung möglich
Welche Produktform passt?
- Pants: wie Unterwäsche – ideal bei aktivem Alltag und erhaltener Mobilität.
- Vorlagen/Einlagen: bei leichter bis mittlerer Ausprägung.
- Windelhosen: mit seitlichen Verschlüssen, besonders bei Pflegebedürftigkeit.
- Die Saugstärke richtet sich nach der individuellen Ausprägung.
So läuft die Versorgung ab
- Ärztliche Verordnung über Curanova hochladen.
- Gemeinsam die passende Produktform und Saugstärke wählen.
- Diskrete Lieferung nach Hause – auf Wunsch regelmäßig.
Brauchen Sie eine Versorgung im Bereich Inkontinenz? Wir beraten Sie persönlich und übernehmen die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Mehr zu Inkontinenz →Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Über die Kostenübernahme entscheidet im Einzelfall Ihre Kasse.
