Ratgeber · Inkontinenz

Inkontinenzmaterial auf Rezept – Ablauf und Kostenübernahme

Aktualisiert am 15. Juni 2026

Inkontinenzprodukte können bei entsprechender Ausprägung über die Krankenkasse versorgt werden. Wichtig ist die passende Produktform und Saugstärke – und ein unkomplizierter, diskreter Nachschub.

Dieser Ratgeber erklärt, wann die Kasse zahlt und wie die Versorgung abläuft.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Aufsaugende Inkontinenzhilfen sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Bei mittlerer bis schwerer Ausprägung und ärztlicher Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Versorgung. In der Regel fällt die gesetzliche Zuzahlung an, sofern keine Befreiung vorliegt.

  • Hilfsmittel nach § 33 SGB V – auf ärztliche Verordnung
  • Versorgung meist als regelmäßige monatliche Lieferung
  • Gesetzliche Zuzahlung möglich

Welche Produktform passt?

  • Pants: wie Unterwäsche – ideal bei aktivem Alltag und erhaltener Mobilität.
  • Vorlagen/Einlagen: bei leichter bis mittlerer Ausprägung.
  • Windelhosen: mit seitlichen Verschlüssen, besonders bei Pflegebedürftigkeit.
  • Die Saugstärke richtet sich nach der individuellen Ausprägung.

So läuft die Versorgung ab

  • Ärztliche Verordnung über Curanova hochladen.
  • Gemeinsam die passende Produktform und Saugstärke wählen.
  • Diskrete Lieferung nach Hause – auf Wunsch regelmäßig.

Brauchen Sie eine Versorgung im Bereich Inkontinenz? Wir beraten Sie persönlich und übernehmen die Abstimmung mit Ihrer Kasse.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Über die Kostenübernahme entscheidet im Einzelfall Ihre Kasse.

Häufige Fragen

Wie bekomme ich Inkontinenzmaterial auf Rezept?

Sie lassen sich die Versorgung ärztlich verordnen und laden das Rezept über Curanova hoch. Wir wählen mit Ihnen das passende Produkt und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.

Wird die Lieferung diskret verpackt?

Ja. Die Lieferung erfolgt in neutraler Verpackung und auf Wunsch regelmäßig nach Hause.

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