Anmessen durch Fachpersonal

Kompressionsstrümpfe in Bad Nauheim – fachgerecht angemessen

Medizinische Kompressionsstrümpfe wirken nur, wenn sie exakt passen. Wir messen fachgerecht an, versorgen Sie auf Rezept und erinnern an die Folgeversorgung – Bad Nauheim, in der Wetterau und im Raum Bad Homburg.

Fachgerechtes AnmessenAlle KompressionsklassenVersorgung auf RezeptErinnerung an Folgeversorgung

Kompressionsversorgung, die wirklich passt

Bei Venenleiden, Lymphödemen oder nach Thrombosen unterstützen medizinische Kompressionsstrümpfe den Blutfluss und lindern Beschwerden. Entscheidend ist die richtige Kompressionsklasse und ein exakter Sitz – beides stellen wir durch fachgerechtes Anmessen sicher.

Wir versorgen Sie mit Bein- und Armstrümpfen in Rund- und Flachstrick und zeigen Ihnen praktische Anziehhilfen für den Alltag.

Versorgung im Überblick

Ihre Kompressionsversorgung

Von der Kompressionsklasse bis zur Anziehhilfe – passend zu Ihrer Diagnose.

Kompressionsklassen 1–4

Vom leichten bis zum kräftigen Andruck – die Klasse richtet sich nach Ihrer ärztlichen Verordnung.

Rundstrick & Flachstrick

Rundstrick für die klassische Venenversorgung, Flachstrick z. B. bei Lymph- und Lipödemen.

Bein- & Armversorgung

Wadenstrümpfe, Schenkelstrümpfe, Strumpfhosen sowie Armstrümpfe nach Bedarf.

Anziehhilfen

Hilfsmittel, die das tägliche An- und Ausziehen deutlich erleichtern – wir zeigen die Anwendung.

Fachgerechtes Anmessen

Exaktes Vermessen für optimalen Sitz und volle Wirkung der Kompression.

Folgeversorgung

Erstattungsfähige Strümpfe werden regelmäßig erneuert – Curanova erinnert Sie automatisch.

Werden Kompressionsstrümpfe von der Kasse übernommen?

Medizinische Kompressionsstrümpfe sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V und werden bei ärztlicher Verordnung und medizinischer Notwendigkeit von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Es fällt in der Regel die gesetzliche Zuzahlung an.

Bei dauerhaftem Bedarf ist meist mehrmals jährlich eine Neuversorgung möglich. Reichen Sie Ihr Rezept einfach über Curanova ein – wir kümmern uns um den Rest.

  • Hilfsmittel nach § 33 SGB V – auf ärztliche Verordnung
  • Gesetzliche Zuzahlung möglich (sofern keine Befreiung vorliegt)
  • Bei Dauerbedarf in der Regel mehrfach pro Jahr erneuerbar

In 4 Schritten

So einfach läuft Ihre Versorgung

  1. 01

    Rezept hochladen

    Verordnung abfotografieren oder Hilfsmittel direkt anfragen – per Smartphone oder Computer.

  2. 02

    Team prüft & meldet sich

    Das Sanitätshaus prüft die Unterlagen und klärt offene Rückfragen mit Ihnen.

  3. 03

    Kostenübernahme klären

    Bei Bedarf stimmen wir die Versorgung mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab.

  4. 04

    Versorgung organisiert

    Lieferung, Anpassung und Folgeversorgung – übersichtlich an einem Ort.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kompressionsklasse 1 und 2?

Die Kompressionsklasse beschreibt die Stärke des Andrucks. Klasse 1 ist leicht (z. B. bei beginnenden Venenbeschwerden), Klasse 2 ist die häufigste Versorgung bei ausgeprägteren Venenleiden. Welche Klasse für Sie richtig ist, legt die ärztliche Verordnung fest.

Brauche ich ein Rezept für Kompressionsstrümpfe?

Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Diese laden Sie bequem über Curanova hoch.

Wie oft bekomme ich neue Strümpfe?

Bei dauerhaftem medizinischem Bedarf ist in der Regel mehrmals im Jahr eine Neuversorgung möglich, da die Kompressionswirkung mit der Zeit nachlässt. Curanova erinnert Sie rechtzeitig an die Folgeversorgung.

Warum muss ich angemessen werden?

Kompressionsstrümpfe wirken nur bei exaktem Sitz. Ein zu weiter Strumpf bringt keine Wirkung, ein zu enger kann einschnüren. Deshalb messen wir fachgerecht an.

Was hilft beim Anziehen?

Es gibt verschiedene Anziehhilfen, die das tägliche An- und Ausziehen erleichtern. Wir beraten Sie und zeigen Ihnen die passende Technik.

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