Orthesen stützen und entlasten Gelenke – nach Verletzungen, bei Arthrose oder zur dauerhaften Stabilisierung. Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten in der Regel.
Dieser Ratgeber erklärt, wann die Kasse zahlt und wie die Versorgung abläuft.
Wann zahlt die Krankenkasse?
Orthesen sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Bei ärztlicher Verordnung und medizinischer Notwendigkeit werden sie von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wie bei anderen Hilfsmitteln fällt in der Regel die gesetzliche Zuzahlung an, sofern keine Befreiung vorliegt.
- Hilfsmittel nach § 33 SGB V
- Voraussetzung: ärztliche Verordnung + medizinische Notwendigkeit
- Gesetzliche Zuzahlung möglich
So läuft die Versorgung ab
- Verordnung vom Arzt erhalten und über Curanova hochladen.
- Das Sanitätshaus prüft die Verordnung und wählt das passende Modell.
- Individuelle Anpassung vor Ort, damit die Orthese sicher sitzt.
- Bei Bedarf Abstimmung der Kostenübernahme mit der Kasse.
Orthese oder Bandage – was ist der Unterschied?
Eine Bandage unterstützt vor allem durch Kompression und Wärme. Eine Orthese enthält stabilisierende Elemente wie Schienen oder Gelenke und führt oder begrenzt die Bewegung gezielt. Welche Versorgung sinnvoll ist, ergibt sich aus der Diagnose.
Brauchen Sie eine Versorgung im Bereich Orthesen? Wir beraten Sie persönlich und übernehmen die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Mehr zu Orthesen →Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Über die Kostenübernahme entscheidet im Einzelfall Ihre Kasse.
