Ein elektrisches Pflegebett erleichtert die Pflege zu Hause enorm – und in vielen Fällen übernimmt die Kasse die Kosten. Welcher Weg für Sie gilt, hängt vor allem davon ab, ob ein Pflegegrad vorliegt.
Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wer zahlt, welche Voraussetzungen gelten und wie der Antrag abläuft.
Wer zahlt das Pflegebett – Pflegekasse oder Krankenkasse?
Es gibt zwei Wege. Liegt ein Pflegegrad vor, ist das Pflegebett ein Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege und wird über die Pflegekasse nach § 40 SGB XI bereitgestellt – in der Regel ab Pflegegrad 1.
Liegt kein Pflegegrad vor, das Bett ist aber medizinisch notwendig (z. B. zur Behandlung oder Linderung einer Erkrankung), kommt eine Versorgung über die Krankenkasse nach § 33 SGB V auf ärztliche Verordnung infrage.
- Mit Pflegegrad: Pflegekasse, § 40 SGB XI
- Ohne Pflegegrad, aber medizinisch notwendig: Krankenkasse, § 33 SGB V (ärztliche Verordnung)
- Die Versorgung erfolgt häufig leihweise statt als Kauf
Schritt für Schritt zum Pflegebett
- Bedarf klären: Beratung im Sanitätshaus zum passenden Modell (Standard-, Niedrig- oder Schwerlastbett).
- Nachweis besorgen: ärztliche Verordnung oder – bei vorhandenem Pflegegrad – Antrag bei der Pflegekasse.
- Unterlagen einreichen: Verordnung bzw. Bedarf über Curanova hochladen.
- Kostenübernahme: Das Sanitätshaus stimmt sich mit Ihrer Kasse ab.
- Lieferung & Aufbau: Das Bett wird gebracht, aufgebaut und Sie werden eingewiesen.
Was kostet mich das Pflegebett?
Bei einer Versorgung über die Kasse ist das Pflegebett für Sie häufig kostenfrei. Je nach Kasse und Modell kann ein Eigenanteil anfallen. Diese Punkte klären wir vorab transparent, bevor etwas geliefert wird.
Brauchen Sie eine Versorgung im Bereich Pflegebetten? Wir beraten Sie persönlich und übernehmen die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Mehr zu Pflegebetten →Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Über die Kostenübernahme entscheidet im Einzelfall Ihre Kasse.
