Ratgeber · Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel-Box beantragen – so geht es

Aktualisiert am 15. Juni 2026

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, hat oft Anspruch auf eine monatliche Box mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch – und zahlt dafür in der Regel nichts. Viele wissen das nicht und lassen die Leistung ungenutzt.

Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, was in die Box gehört und wie der Antrag abläuft.

Wer hat Anspruch?

Anspruch hat, wer mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause gepflegt wird – durch Angehörige, Bekannte oder ehrenamtlich Pflegende. Die Pflegekasse übernimmt die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI bis zu einem monatlichen Höchstbetrag (aktuell bis zu 42 Euro).

  • Mindestens Pflegegrad 1
  • Pflege findet zu Hause statt
  • Bis zu 42 Euro im Monat – in der Regel ohne Eigenanteil

Was ist enthalten?

  • Einmalhandschuhe für die hygienische Pflege
  • Hände- und Flächendesinfektion
  • Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
  • Mund-Nasen-Schutz und Einmalschürzen

In wenigen Schritten zur Box

  • Pflegegrad und Bedarf über Curanova angeben.
  • Box individuell zusammenstellen – nur was Sie brauchen.
  • Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.
  • Die Box wird monatlich bequem nach Hause geliefert.

Brauchen Sie eine Versorgung im Bereich Pflegehilfsmittel? Wir beraten Sie persönlich und übernehmen die Abstimmung mit Ihrer Kasse.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Über die Kostenübernahme entscheidet im Einzelfall Ihre Kasse.

Häufige Fragen

Kostet mich die Box etwas?

Bis zum monatlichen Höchstbetrag (aktuell bis zu 42 Euro) ist die Versorgung in der Regel kostenfrei. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken.

Brauche ich ein ärztliches Rezept?

Nein. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel genügt der Pflegegrad und die häusliche Pflege – ein ärztliches Rezept ist nicht erforderlich.

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