Ein Rollator gibt Sicherheit und Selbstständigkeit zurück – beim Spaziergang, beim Einkaufen und im Alltag. Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die Krankenkasse die Versorgung.
Dieser Ratgeber erklärt den Anspruch, die wichtigsten Modelle und worauf es bei der Anpassung ankommt.
Wann zahlt die Krankenkasse?
Ein Rollator ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Bei ärztlicher Verordnung und medizinischer Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Versorgung; in der Regel fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Über die Standardversorgung hinausgehende Wünsche (z. B. ein besonders leichtes Modell) können einen Eigenanteil bedeuten.
- Hilfsmittel nach § 33 SGB V – auf ärztliche Verordnung
- Gesetzliche Zuzahlung möglich
- Bei Komfortmodellen ggf. Eigenanteil
Welcher Rollator passt?
- Standardrollator: robust und stabil, vor allem für drinnen und kürzere Wege.
- Leichtgewicht-Rollator: faltbar und einfach zu transportieren – gut für unterwegs.
- Zubehör wie Korb, Tablett oder Stockhalter erleichtert den Alltag.
Warum die Einstellung entscheidet
Ein Rollator gibt nur dann sicheren Halt, wenn die Griffhöhe zur Körpergröße passt und die Bremsen richtig eingestellt sind. Wir passen den Rollator vor Ort an und weisen Sie in die sichere Nutzung ein.
Brauchen Sie eine Versorgung im Bereich Mobilität? Wir beraten Sie persönlich und übernehmen die Abstimmung mit Ihrer Kasse.
Mehr zu Mobilität →Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Über die Kostenübernahme entscheidet im Einzelfall Ihre Kasse.
